„SWAP-Geschäfte“
(Anfrage vom 13.9.2011 - beantwortet am 7.10.2011)
1. Ist die Stadt Waldkappel zur Absicherung von Zinsrisiken so genannte SWAP-Geschäfte eingegangen?
2. Wenn ja: zu welchem Zeitpunkt und in welcher Größenordnung?
3. Wenn ja: wie hoch ist der dadurch entstandene finanzielle Schaden für Waldkappel?
4. Wenn ja: Plant die Stadt Waldkappel, sich Forderungen von Banken zu widersetzen und dagegen juristisch vorzugehen?
5. Wenn ja: Wie bewertet der Magistrat aus heutiger Sicht diese Angelegenheit und welche Möglichkeiten werden gesehen, einen finanziellen Schaden für unsere Stadt zu minimieren?
Die weitere Anfrage der Fraktion Grün-Alternative Liste bezüglich von
“Swap-Geschäften wurde von Bürgermeister Reiner Adam wie folgt
beantwortet:
1. Ist die Stadt Waldkappel zur Absicherung von Zinsrisiken so genannte Swap-
Geschäfte eingegangen?
„Die Frage muss man mit einer Gegenfrage beantworten, welche Swap-
Geschäfte meinen Sie, da es eine Vielzahl mit unterschiedlicher
Ausgestaltung gibt.
Ja, die Stadt Waldkappel hat zur Absicherung von Zinsrisiken Swap-
Geschäfte abgeschlossen.“
2. Wenn ja, zu welchem Zeitpunkt und in welcher Größenordnung?
"a) Zum 30. Mai 2006 mit Beginn zum 30.09.2010 über 769.575,73 €
b) Zum 30. Mai 2006 mit Beginn zum 30.10.2010 über 646.272.31 €
mit Festzinssätzen 4,62 % bzw. 4,653 % fest für die restlichen Laufzeiten
bis zum 30.09.2022 bzw. 2.10.2023 von 2 Darlehen, bei denen zum oben
genannten Termin in 2010 die vereinbarten Festzinssätze ausliefen, als
sogenannte Forward-Payer-Swap.
c) Einen Korrridor-Classik-Swap zum 3. Mai 2007 mit Enddatum 30.06.2012
über 3 Mio. € mit einem Zinsskorridor zwischen 3,55 % und 4,80 % in
dieser Zeit.“
3. Wenn ja, wie hoch ist der dadurch entstandene finanzielle Schaden für die
Stadt Waldkappel?
„Vorab ist zu klären, ab wann man von einem finanziellen Schaden sprechen
kann. Die Stadt hat lediglich variable verzinsliche Kredite bzw. auslaufende
Festzinssatzkredite in Kredite mit über einen festgelegten Zeitraum fest
vereinbarten Zinssatz getauscht und somit ein Zinsänderungsrisiko
ausgeschlossen.
Gehen Sie auch bei Darlehen für private Wohnhausfinanzierungen mit festem
Zinssatz von finanziellen Schäden aus, wenn sich die Zinsentwicklung nicht so
darstellt, wie es vorgesehen war?
Die Stadt tut dies nicht, da sie dann nicht nur bei den Swap-Geschäften von
finanziellen Schäden ausgehen muss, sondern bei allen Darlehen, welche mit
Festzinssätzen abgeschlossen worden sind, und dies sind alle Darlehen mit
Ausnahme derer, welche wir erst in 2009 und 2011 aufgenommen haben!
Ein finanzieller Schaden für all diese Darlehen könnte nur unter sehr, sehr
hohem Aufwand errechnet werden, da auch positive Effekte, evtl. höhere
Zinsen aufgrund der jeweiligen Entwicklung als die jeweils zu zahlenden,
eingerechnet werden müssten (Gegenteil zur heutigen Entwicklung).
Die Stadt Waldkappel hat nie Zinsspekulationsgeschäfte abgeschlossen,
wo sie nicht wusste, was auf sie zukommt, sondern nur Zinssicherungsgeschäfte,
auf denen immer eine feste Kalkulationsbasis möglich war.“
4. Wenn ja, plant die Stadt Waldkappel, sich Forderungen von Banken zu widersetzen
und dagegen juristisch vorzugehen?
„Nein, die Entwicklung in BSA, Hess. Lichtenau und Witzenhausen wird vom
Magistrat beobachtet und ggf. kurzfristig darauf reagiert.“
5. Wenn ja, wie bewertet der Magistrat aus heutiger Sicht diese Angelegenheit
und welche Möglichkeiten werden gesehen, einen finanziellen Schaden für
unsere Stadt zu minimieren?
„Letzte Frage wurde mit NEIN beantwortet.“